Zahnzusatzversicherung

Einleitung

Zahnarztpraxen dürfen aus standesrechtlichen Gründen keine versicherungsfachliche Beratung durchführen. Für moderne Zahnarztpraxen ist es jedoch eine selbstverständliche Dienstleistung, ihre Patienten fachlich kompetent finanziell begleiten zu lassen. Es werden nur allgemeine Informationen zur Verfügung gestellt, die Patienten unterstützen ihre eigene Bedarfssituation besser einzuschätzen.

Die Zahnarztpraxis stellt auf Wunsch des Patienten den zahnmedizinischen Befund dar. Aus diesem kann sich ein möglicher Bedarf ableiten, der wiederum mit einem finanziellen Aufwand verbunden sind. Dieser kann selbst getragen oder ausgelagert werden - zum Beispiel auf eine bedarfsgerechte Zahnzusatzversicherung.

Zahnzusatzversicherungen

Bei hochwertigen zahnmedizinischen Versorgungen verbleibt bei den Patienten oftmals ein hoher finanzieller Eigenanteil. Eine rechtzeitig und bedarfsgerecht platzierte Zahnzusatzabsicherung kann große Teile, sogar 100 % davon, finanziell übernehmen.

Wenn der finanzielle Aufwand der von Patienten benötigten zahnmedizinischen Behandlung von der gesetzlichen Krankenversicherung nicht oder nur teilweise gedeckt wird, kann eine Zahnzusatzversicherung große Teile der bei Patienten verbleibenden Eigenbeteiligung übernehmen. Die Wahl der richtigen Versicherung ist vom individuellen Zahnbefund, dem möglichen Behandlungsbedarf und dem finanziellen Aufwand der Behandlung abhängig.

Mit Hilfe einer kompetenten finanziellen Begleitung, kann Patienten die bestmögliche zahnmedizinische Versorgung ermöglicht werden. So kann, wenn vorausschauend geplant wird, der bei Patienten verbleibende Eigenbeteiligung halbiert oder sogar gedrittelt werden.

Videobotschaft - Die Welt der Zahnzusatzversicherungen

Videobotschaft – Absicherung angeratener Maßnahmen

Lückenschluss – und mehr!!!!

Ein Spezialtarif mit vier Besonderheiten.

Ersatz von bis zu drei fehlenden oder zerstörten Zähnen

Mit ein bis maximal drei fehlenden oder zerstörten Zähnen kann sich ein Spezialtarif lohnen. Ihre Eigenbeteiligung kann bei optimaler Begleitung und Abstimmung von Zahnmedizin und finanzieller Begleitung halbiert oder sogar gedrittelt werden.

Angeratene Füllungen oder Schienenbehandlungen: 90 % Kostenübernahme

Hochwertige Zahnfüllungen oder Schienenbehandlungen sind bereits angeraten! Lassen Sie prüfen ob sich für Sie eine Spezialversicherung mit bis zu 90 % Kostenübernahme finanziell lohnt.

Die letzten 24 Monate wurden keine Behandlungen angeraten – davor haben Sie Behandlungen angeraten bekommen, die Sie NICHT durchgeführt haben. Sie wollen diese nun realisieren.

Lassen Sie prüfen ob sich für Sie eine Spezialversicherung mit bis zu 90 % Kostenübernahme finanziell lohnt.

Die Diagnose „Kreidezähne (MIH)“ liegt vor. Es sind noch KEINE Zahnersatzmaßnahmen, z.B. Kronen angeraten.

Lassen Sie prüfen ob sich für Sie eine Spezialversicherung

Zahnzusatz komplett – Sie wollen für zukünftige Behandlungen komplett vorsorgen.

Mit Voraussicht lässt sich die finanzielle Therapiefreiheit für zukünftige Behandlungen für Vorsorge, Zahnbehandlungen und Zahnersatz absichern! Nutzen Sie den speziellen Prüfbogen für Ihre finanzielle Begleitung.

Speziallösungen

Zahnregulierungen, Kieferorthopädie

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Nutzen Sie den speziellen Prüfbogen für Ihre finanzielle Begleitung.

Angeratene Zahnbehandlungen – versichern, wenn es „eigentlich“ schon zu spät ist

Umfangreiche Zahnersatzmaßnahmen, bei denen sich die gesetzliche Krankenversicherung mit mehr als 907,20 EUR beteiligt Zahnbehandlungen, die sich über zwei Kalenderjahre ziehen.

Spezialfälle
Sie sind nun ein „Mutpatient“. Waren jahrelang in keiner Zahnarztpraxis und haben sich nun dazu entschieden sich wieder zahnmedizinisch begleiten zu lassen.

Treten Sie vor einer ersten zahnmedizinischen Behandlung mit uns in Verbindung und lassen Sie sich beraten ob eine finanzielle Begleitung für Sie empfehlenswert ist.