Zahnzusatzversicherung
Einleitung
Zahnarztpraxen dürfen aus standesrechtlichen Gründen keine versicherungsfachliche Beratung durchführen. Für moderne Zahnarztpraxen ist es jedoch eine selbstverständliche Dienstleistung, ihre Patienten fachlich kompetent finanziell begleiten zu lassen. Es werden nur allgemeine Informationen zur Verfügung gestellt, die Patienten unterstützen ihre eigene Bedarfssituation besser einzuschätzen.
Die Zahnarztpraxis stellt auf Wunsch des Patienten den zahnmedizinischen Befund dar. Aus diesem kann sich ein möglicher Bedarf ableiten, der wiederum mit einem finanziellen Aufwand verbunden sind. Dieser kann selbst getragen oder ausgelagert werden - zum Beispiel auf eine bedarfsgerechte Zahnzusatzversicherung.
Zahnzusatzversicherungen
Bei hochwertigen zahnmedizinischen Versorgungen verbleibt bei den Patienten oftmals ein hoher finanzieller Eigenanteil. Eine rechtzeitig und bedarfsgerecht platzierte Zahnzusatzabsicherung kann große Teile, sogar 100 % davon, finanziell übernehmen.
Wenn der finanzielle Aufwand der von Patienten benötigten zahnmedizinischen Behandlung von der gesetzlichen Krankenversicherung nicht oder nur teilweise gedeckt wird, kann eine Zahnzusatzversicherung große Teile der bei Patienten verbleibenden Eigenbeteiligung übernehmen. Die Wahl der richtigen Versicherung ist vom individuellen Zahnbefund, dem möglichen Behandlungsbedarf und dem finanziellen Aufwand der Behandlung abhängig.
Mit Hilfe einer kompetenten finanziellen Begleitung, kann Patienten die bestmögliche zahnmedizinische Versorgung ermöglicht werden. So kann, wenn vorausschauend geplant wird, der bei Patienten verbleibende Eigenbeteiligung halbiert oder sogar gedrittelt werden.
Videobotschaft - Die Welt der Zahnzusatzversicherungen
Videobotschaft – Absicherung angeratener Maßnahmen
Lückenschluss – und mehr!!!!
Ein Spezialtarif mit vier Besonderheiten.
Ersatz von bis zu drei fehlenden oder zerstörten Zähnen
Angeratene Füllungen oder Schienenbehandlungen: 90 % Kostenübernahme
Die letzten 24 Monate wurden keine Behandlungen angeraten – davor haben Sie Behandlungen angeraten bekommen, die Sie NICHT durchgeführt haben. Sie wollen diese nun realisieren.
Die Diagnose „Kreidezähne (MIH)“ liegt vor. Es sind noch KEINE Zahnersatzmaßnahmen, z.B. Kronen angeraten.
Zahnzusatz komplett – Sie wollen für zukünftige Behandlungen komplett vorsorgen.
Mit Voraussicht lässt sich die finanzielle Therapiefreiheit für zukünftige Behandlungen für Vorsorge, Zahnbehandlungen und Zahnersatz absichern! Nutzen Sie den speziellen Prüfbogen für Ihre finanzielle Begleitung.
Speziallösungen
Zahnregulierungen, Kieferorthopädie
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Angeratene Zahnbehandlungen – versichern, wenn es „eigentlich“ schon zu spät ist
Spezialfälle
Sie sind nun ein „Mutpatient“. Waren jahrelang in keiner Zahnarztpraxis und haben sich nun dazu entschieden sich wieder zahnmedizinisch begleiten zu lassen.